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dabei

Engagement erwünscht

Werden Sie Zustifterin oder Zustifter, verbinden Sie Ihren Namen mit der generationenübergreifenden Aufgabe der Kirchenerhaltung und der Erhaltung des Gemeindelebens vor Ort.

Neben Zustiftungen freut sich die Stiftung über jede Spende.
Spenden werden zeitnah für laufende Aufgaben der Stiftung verwendet.

Zahlungswege

Ihre Zuwendungen können Sie uns in bar, per Überweisung, als Dauerauftrag oder über eine Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren zukommen lassen.

Für Ihre Einzugsermächtigung können Sie das nachfolgende Formular verwenden; das Überweisungsformular dient nur als Beispiel bzw. Ausfüllhilfe. Bitte vergessen Sie die notwendigen Vermerke „Zustiftung“ oder „Spende“ im Feld „Verwendungszweck“ nicht. In diesem Feld sollten Sie auch Ihre Anschrift angeben, damit wir Ihnen bei Zustiftungen oder Spenden über 300€ eine Zuwendungsbestätigung zukommen lassen können. Bei Beträgen bis 300€ reicht dem Finanzamt Ihr Kontoauszug.

 

Sie wollen die Stiftung stärken?

Aktuell benötigen insbesondere diese beiden Projekte Unterstützung:

  • Sanierung des Kirchgartens an der Johanneskirche in Laggenbeck
  • Einrichtung der Küche im Gruppenhaus „Haus Ibbenbüren“ auf Wangerooge
  • Aidswaisenprojekt „Siyabonga
    Spielplatz in Ashdown, Township in Pietermaritzburg

Stärken
 

IBAN: DE17 4035 1060 0072 802 804

Einzugsermächtigung

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Ein Beitrag der bleibt

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Allgemeine Zustiftung

Sie können Zustifter*in werden und damit das Vermögen, den Grundstock der Stiftung, erhöhen. Ein höheres Grundkapital ermöglicht höhere Zinserträge und damit der Stiftung eine größere Wirksamkeit in der Erfüllung ihrer Stiftungszwecke.

Zweckgebundene Namenszustiftung

Sie können ihre Zustiftung mit einer besonderen Zwecksetzung versehen, z.B. für eine bestimmte Kirche oder ein Projekt in den Gemeindebezirken, z.B. für die Jugendarbeit oder die Kirchenmusik, und so die Förderung bestimmter Zwecke mit Ihrem Namen verbinden.

Vermächtnis

Sie können die Stiftung „Evangelische Kirche in Ibbenbüren“ in Ihrem Testament in der Form eines Vermächtnisses bedenken. Auch hier kann Ihr Name mit einer „Unterstiftung“ und mit einem bestimmten Projekt verbunden werden.

Anlass-Spende

Die großen Abschnitte unseres Lebens, Taufen, Hoch­zeiten, runde Ge­burts­tage, Ehejubiläen oder ein Trauer­fall, bieten besondere Anlässe für eine Zuwendung als Spende oder Zustiftung.

Freie Zuwendung

Sie können Ihre Zuwendung - ob Spende oder Zustiftung, ob Einzelspende oder Dauerauftrag - der Verwendungsentscheidung des Vorstandes überlassen. So kann Ihre Unterstützung dort eingesetzt werden, wo es gerade besonders „brennt“.

Stifterdarlehen

Eine besondere Form Ihres Engagements kann auch ein Stifterdarlehen sein: Sie übergeben der Stiftung eine feste Summe ab 5.000 Euro in der Form eines zinslosen Darlehens, mit der die Stiftung Erträge erwirtschaften kann, die sie für die Stiftungszwecke einsetzt. Sie können die Darlehenssumme jederzeit wieder zurück erstattet bekommen.